Stand März 2018
Aufnahmegebühr | |||||||||
Kinder, Schüler oder in Ausbildung befindliche Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 40,00 € | ||||||||
alle übrigen aktiven Reiter | 150,00 € | ||||||||
Eltern unserer Ponyreiter / Jugendlichen gewähren wir hinsichtlich der Aufnahmegebühr einen Rabatt von 40% ! > Sie zahlen 90,00 Euro statt 150,00 Euro | |||||||||
Bei jedem Wechsel vom fördernden Mitgliedsstatus in den passiven oder aktiven Mitgliedstatus muss die Aufnahmegebühr gezahlt werden. | |||||||||
Jahresbeitrag | |||||||||
Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt einmal im Jahr durch Bankeinzug. Bei Mitgliedern ohne Bankeinzugsermächtigung, wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 6,00 € je Mitglied berechnet. | |||||||||
Aktive Reiterinnen und Reiter | jährl. | 73,00 € | |||||||
Gehören mehr als drei Personen einer Familie zu den aktiven Reitern, ist jedes weitere jüngere Familienmitglied beitragsfrei. Wegen des Versicherungsschutzes und der Verbandsabgaben zahlen sie stattdessen einen Grundbeitrag von |
jährl. | 18,00 € | |||||||
Passive Mitglieder | jährl. | 38,00 € | |||||||
Fördernde Mitglieder | jährl. |
18,00 €
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Vereinsmitglieder, die die Zeitschrift „Reiter und Pferde“ über den Verein beziehen, zahlen den jeweiligen Bezugspreis. | |||||||||
Gebühren für Reitunterricht | |||||||||
Kinder / Jugendliche, die am Pony-Unterricht teilnehmen, zahlen | |||||||||
bei 3 Reitstunden (2 x Dressur u. 1 x Springen) | mtl. | 50,00 € | |||||||
bei 2 Reitstunden (1 x Dressur u. 1 x Springen) |
mtl.
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35,00 €
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bei 2 Reitstunden (2 x Dressur) |
mtl.
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30,00 €
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bei 1 Reitstunde (1 x Springen) |
mtl.
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20,00 €
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bei 1 Reitstunde (1 x Dressur) | mtl. | 15,00 € | |||||||
Reiter auf Großpferden, die am Pferde-Unterricht teilnehmen, zahlen | |||||||||
bei 3 Reitstunden (2 x Dressur u. 1 x Springen) | mtl. | 70,00 € | |||||||
bei 2 Reitstunden (1 x Dressur u. 1 x Springen) |
mtl.
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52,50 €
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bei 2 Reitstunden (2 x Dressur) |
mtl.
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40,00 €
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bei 1 Reitstunde (1x Springen) |
mtl.
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35,00 €
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bei 1 Reitstunde (1x Dressur) |
mtl.
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20,00 €
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Die Gebühren für den Reitunterricht werden monatsweise „abgebucht“. Veränderungen hierzu (Anmeldung / Abmeldungen) sind bis zum 20. des Vormonates dem Kassierer anzuzeigen. Andernfalls erfolgt eine Weiterberechnung, bzw. im Fall der unangemeldeten Teilnahme eine Berechnung mit 50% Zuschlag! | |||||||||
Reitanlagenbenutzungsgebühr | |||||||||
pro Pferd und Quartal |
40,00 €
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pro Pony und Quartal |
20,00 €
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Eine Nichtbenutzung der Reitanlage für ein Quartal ist bis zum 20. des Vormonates schriftlich beim Kassenführer anzuzeigen, andernfalls gilt eine Weiterzahlung.
Der Einzug der Reitanlagengebühr erfolgt quartalsweise durch Bankeinzug. Die Nutzung der Reitanlage ist nur „aktiven“ Mitgliedern erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Regelung für private Schnuppertranings Du bist ein aktives Mitglied in unserem Verein, zahlst für dein Pferd die notwendige Hallennutzungsgebühr und deine Freunde, Bekannte oder Verwandte wollen gern auf deinem Pferd etwas Reitluft schnuppern? Dies ist für wenige Male, in eigener Verantwortung und auf eigener Gefahr, auf der Reitanlage des RVA möglich, sofern das aktive Vereinsmitglied als „Reitlehrer“ fungiert. Somit kann diesen Personen die Chance gegeben werden, den Reitsport näher kennenzulernen. Wir freuen uns, wenn wir diejenigen dadurch für den Reitsport begeistern können und zukünftig neue Vereinsmitglieder begrüßen dürfen!!! |
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Buchungsgebühren | |||||||||
Alle anfallenden Bankgebühren bei Rücklastschriften trägt das jeweilige Mitglied | |||||||||
Bei Mitgliedern ohne Bankeinzugsermächtigung, wird eine Buchungsgebühr berechnet |
6,00 €
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Die verbindliche Höhe der Beiträge und Gebühren sind in der Geschäftsordnung (pdf) des Reit- und Fahrvereins Albersloh e.V. festgelegt. | |||||||||
Gruppenunfallversicherung | |||||||||
Gruppenunfallversicherung für jedes Vereinsmitglied über den Provinzialverband Münster.
Hierfür werden 3,00 Euro von den Mitgliedern abgebucht. |